Privates Bau- und Architektenrecht

WMRC Rechtsanwälte begleiten Mandanten umfassend bei der Realisierung von Bauvorhaben, sowohl bei der Errichtung und Sanierung von Gebäuden und Anlagen als auch bei der Schaffung von Infrastruktur. Wir helfen dabei, die öffentlich-rechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung der Projekte zu schaffen (siehe Öffentliches Bau- und Planungsrecht) sowie die privatrechtlichen Beziehungen im Sinne der Mandanten zu gestalten und die Durchsetzung ihrer Interessen zu sichern. Bei ausschreibungspflichtigen Aufträgen unterstützen WMRC Rechtsanwälte im Vergabeverfahren, um eine rechtssichere Vergabe zu gewährleisten (siehe auch Vergaberecht). Im privat-baurechtlichen Bereich stehen folgende Beratungsleistungen im Vordergrund:

  1. Ausschreibung und Vergabe

  2. Vertragsgestaltung und -management

  3. Baubegleitende Rechtsberatung

  4. Bauinsolvenzrecht

Ausschreibung und Vergabe

Prüfung von Ausschreibungspflichten
Begleitung von Auftraggebern und Auftragnehmern bei der Vergabe von Bau- und Architektenleistungen
Erstellung und Prüfung von Ausschreibungsunterlagen
Beratung von Bietern bei der Angebotserstellung
Beratung bei der Wertung von Angeboten
Vertretung im Nachprüfungsverfahren

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Vertragsgestaltung und -management

Verhandlung von Bau- und Architektenverträgen
Prüfung einzelner Vertragsklauseln
Unterstützung beim Vertragsmanagement
Schulung der am Bau Beteiligten zum konkreten Recht des Bauvorhabens

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Baubegleitende Rechtsberatung

Bausoll und Nachträge
Bauzeit, Verzug mit der Leistungserbringung, Ansprüche bei gestörten Bauabläufen
Mängelmanagement vor und nach der Abnahme
Unterstützung bei der Rechnungsprüfung und Rechnungstellung
Beweissicherung und Streitschlichtung in Konfliktfällen
Durchsetzung von Ansprüchen aus Sicherheiten (insbesondere Bürgschaften) und gegenüber Versicherungen
Gerichtliche Durchsetzung von Mängel- und Vergütungsansprüchen

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Bauinsolvenzrecht

Beratung bei Insolvenz des Vertragspartners
Anmeldung von Forderungen

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