Journal

27.04.2016

Die Bundesregierung beabsichtigt, die Vorschriften zur Vergabe von Wegenutzungsrechten zur leitungsgebundenen Energieversorgung zu ändern und hat einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht (BT-Drs. 18/8184 vom 21.04.2016). Gemäß § 46 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) sind die Wegenutzungsrechte (bzw. „Konzessionen“) in einem vergabeähnlichen Verfahren spätestens alle 20 Jahre neu zu vergeben. Dieses Verfahren und die bei Wechsel des Inhabers des Wegenutzungsrechtes erforderlichen Netzübernahmeverhandlungen waren nach Erkenntnissen der Bundesregierung zuletzt vermehrt Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen. Mit dem Gesetz soll das Bewertungsverfahren bei Neuvergabe (z. B. bei der Rekommunalisierung) der Verteilernetze eindeutig und rechtssicher geregelt sowie die Rechtssicherheit im Netzübergang verbessert werden. Der vorliegende Entwurf enthält folgende Instrumente zur Verwirklichung des im Koalitionsvertrag formulierten Ziels: Eine Konkretisierung des Auskunftsanspruchs der Gemeinde gegenüber dem Inhaber des Wegenutzungsrechtes im Hinblick auf relevante Netzdaten, zeitlich gestaffelte Rügeobliegenheiten für beteiligte Unternehmen, eine ausgewogene Regelung zur Fortzahlung der Konzessionsabgabe sowie eine grundsätzliche Vorgabe zur Bestimmung des wirtschaftlich angemessenen Netzkaufpreises. Ferner soll Belangen der örtlichen Gemeinschaft bei der Auswahl des Unternehmens stärker Rechnung getragen werden können. Nicht aufgegriffen wird die von kommunaler Seite vorgebrachte Forderung, von einem vergabeähnlichen Verfahren gänzlich absehen zu können und eine direkte In-House-Vergabe von der Gemeinde an ein kommunales Unternehmen zuzulassen.