Vergaberecht
WMRC Rechtsanwälte unterstützen Mandanten umfassend bei der Vergabe von Aufträgen. Ziel ist eine rechtssichere Vergabe, die auch den wirtschaftlichen und praktischen Interessen des Mandanten gerecht wird. Hierbei kommt gerade den Auftraggebern von Umweltdienstleistungen und Bauleistungen die Ausrichtung von WMRC Rechtsanwälte auf das Private Bau- und Architektenrecht sowie das Umweltrecht, etwa das Abfallrecht und das Wasserrecht zugute.
Die Vertretung in Nachprüfungs- und Beschwerdeverfahren gehört ebenfalls zu den Leistungen von WMRC Rechtsanwälte. Neben Vergabeverfahren bieten wir auch die Begleitung strukturierter Bieterverfahren für den Verkauf öffentlichen Eigentums an. Bieter erhalten Unterstützung bei der Angebotserstellung, bei Rügen und in Nachprüfungs- und Beschwerdeverfahren. Im Vergaberecht stehen folgende Beratungsleistungen im Vordergrund:
Prüfung von Vergabepflichten
Eigenschaft als öffentlicher Auftraggeber
Inhouse-Vergabe
Interkommunale Kooperation
Grundstücksverkäufe, Städtebauliche Verträge
Ausnahmen nach § 100 GWB
Formulierung/Prüfung interner Vergaberichtlinien
Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Schwellenwertberechnung
Wahl der richtigen Verdingungsordnung
Wahl der richtigen Verfahrensart
Konzept: Zeitplan, Losaufteilung, Eignungs-/Zuschlagskriterien etc.
Durchführung des Vergabeverfahrens
Erstellung, Prüfung von Vergabeunterlagen
Vertragsgestaltung
Teilnahmewettbewerbe
Beratung zu Bieteranfragen/-rügen
Beratung bei der Wertung von Angeboten
Begleitung von Bietergesprächen
Verhandlungsverfahren/Wettbewerblicher Dialog
Unterstützung der rechtssicheren Dokumentation (Vergabevermerk)
Public Private Partnership
PPP-Eignungstest
PPP-Verträge
Vergabeverfahren
Verhandlungsverfahren, Wettbewerblicher Dialog
Nachprüfungs-/Beschwerdeverfahren, gerichtliche Verfahren
Vertretung im Nachprüfungs- und Beschwerdeverfahren
Vertretung im einstweiligen Rechtsschutz unterhalb der Schwellenwerte
Vertretung in Schadensersatzprozessen
Aufhebung eines Vergabeverfahrens
Prüfung von Aufhebungsgründen
Überleitung zum Verhandlungsverfahren ohne Bekanntmachung
Vermeidung und Abwehr von Schadensersatzansprüchen