Öffentliches Wirtschaftsrecht


WMRC Rechtsanwälte beraten Mandanten im Öffentlichen Wirtschaftsrecht. Wir beraten öffentliche Unternehmen und Körperschaften auch im Rahmen ihrer privatrechtlichen Tätigkeit (z.B.: Grundstückskaufverträge und Werkverträge). Dabei umfasst unsere Beratung auch die Prüfung, welche öffentlich-rechtlichen Bindungen unsere Mandanten bei ihrer privatrechtlichen Tätigkeit zu beachten haben (etwa Bindungen des Haushalts- oder Vergaberechts).

Folgende Themen stehen im Öffentlichen Wirtschaftsrecht im Vordergrund:

  1. Kommunalwirtschaftsrecht

  2. Organisationsformen/Privatisierung

  3. Public Private Partnership

  4. Zuwendungsrecht

Kommunalwirtschaftsrecht

Zulässigkeit wirtschaftlicher Betätigung
Kommunale Unternehmen

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Organisationsform/Privatisierung

Prüfung der Organisationsmöglichkeiten
Gestaltung der organisationsrechtlichen Grundlagen (Gesellschaftsverträge, Satzungen, Geschäftsordnungen etc.)
Beratung und Vertretung bei Auseinandersetzungen im Gesellschafter-/Anteilseignerkreis.

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Public-Private-Partnership

Analyse von Vor- und Nachteilen einer öffentlich-privaten Partnerschaft für ein Projekt
Vorbereitung und Begleitung des Vergabeverfahrens (vgl. auch Vergaberecht)
Gestaltung von PPP-Verträgen
Unterstützung beim Vertragsmanagement

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Zuwendungsrecht

Prüfung von Zuwendungsmöglichkeiten
Gestaltung von Zuwendungsrechtsverhältnissen
(Fördermittelverträge/Zuwendungsbescheide)
Abwicklung von Zuwendungsrechtsverhältnissen
(Fördermittelverträge/Zuwendungsbescheide)

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