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11.06.2021

Am 31.05.2021 (BGBl. I S. 1221) und am 04.06.2021 (BGBl. I S. 1221) sind erhebliche Änderungen des Eisenbahnkreuzungsrechts bekannt gemacht worden. Das betrifft sowohl das EKrG, die 1. EKrV und die ABBV (vgl. dazu unsere Beiträge "Weitreichende Änderungen des Eisenbahnkreuzungsgesetzes beabsichtigt – Referentenentwurf des BMVI" und "Änderung der 1. Eisenbahnkreuzungsverordnung (1. EKrV) und der Ablösungsbeträge- Berechnungsverordnung (ABBV) - Referentenentwurf").

WMRC Rechtsanwälte werden die Änderungen sowohl hier als auch in verschiedenen Seminaren (siehe dazu unserer Seminare Eisenbahnkreuzungsrecht - Grundlagen und Anwendungsprobleme, Eisenbahnkreuzungsrecht - Grundlagen und Praxisfälle (Teil 1: Rechtliche Grundlagen), Eisenbahnkreuzungsrecht - Grundlagen und Praxisfälle (Teil 2: Praxisfälle und vertiefende rechtliche Darstellung)) behandeln.