Journal

05.07.2018

WMRC Rechtsanwälte haben mit Erfolg den Regionalplan "Havelland-Fläming 2020" vor dem OVG Berlin-Brandenburg angegriffen (OVG 2 A 2/16, 16/16 u.a.). Das OVG gab am 05.07.2018 dem Normenkontrollantrag eines Grundstückseigentümers und WEA-Betreibers, dessen Grundstück außerhalb eines Eignungsgebietes lag, statt.

Das OVG stützte seine Entscheidung in der mündlichen Verhandlung auf formelle Mängel (insbesondere: fehlende Ausfertigung und fehlerhafte Öffentlichkeitsbeteiligung) sowie materielle Mängel (Abwägungsfehler). Insoweit hat Gericht  in der mündlichen Verhandlung darauf hingewiesen, dass der Plan kein schlüssiges gesamträumliches Konzept aufweise. Dabei ging es u.a. um die Fragen, ob der Plangeber für den Siedlungsabstand auch ein hartes Tabukriterium vorsehen muss (oder ob er sich auf ein auf Vorsorgeaspekte gestütztes weiches Tabukriterium beschränken darf), und ob TAK (Tierökologische Abstandskriterien) als harte Tabukriterien anzuwenden sind.  Zudem monierte das Gericht den Umgang des Plangebers mit dem Bestandsschutz für bereits vorhandene Anlagen, die künftig im Ausschluss bereich liegen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Revision ist nicht zugelassen.